Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Was ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Es gibt viele verschiedene Arten der Reinigung, um Räume und Gebäude hygienisch sauber zu halten. Doch worin unterscheiden sich diese?
In diesem Artikel schauen wir uns die Unterhaltsreinigung etwas genauer an und erklären, welche Tätigkeiten sie umfasst, vergleichen die Unterschiede zur Grundreinigung und erläutern, welche Reinigungsarbeiten normalerweise nicht unter eine Unterhaltsreinigung fallen.
Was versteht man unter einer Unterhaltsreinigung?
Unterhaltsreinigung bezeichnet die regelmäßige und systematische Reinigung von Gebäuden und Räumlichkeiten. Dabei kann es sich zum Beispiel um Bürokomplexe, Privatwohnungen und Häuser, Praxisräume, Behörden oder aber auch öffentliche Einrichtungen handeln.
Die Unterhaltsreinigung erfolgt dabei in der Regel täglich, wöchentlich oder monatlich und wird an die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden angepasst.
Welche Tätigkeiten gehören zur Unterhaltsreinigung?
Eine Unterhaltsreinigung umfasst typischerweiser die klassischen Aufgaben einer regelmäßigen Reinigung, die dazu beitragen, um das Wohn- oder Arbeitsumfeld konstant hygienisch und sauber zu halten. Dazu zählen etwa folgende Tätigkeiten:
- Aufräumen von Wohn- und Arbeitsbereichen
- Gründliche Reinigung der Küche (Abwischen von Oberflächen, Reinigung der Spüle und ordnungsgemäße Müllentsorgung)
- Staubsaugen und Wischen aller Bodenbeläge
- Umfassende Reinigung von sanitären Einrichtungen (Toilette, Badewanne, Dusche, Spiegel und Waschbecken)
- Abwischen und Desinfizieren von Möbeln und Oberflächen, u. a. auch von Schreibtischen und Monitoren
- Reinigung von Fenstern, Fensterbänken sowie Türen, Türrahmen und Griffen
- Auffüllen von Verbrauchsmaterialien wie Seife, Papierhandtüchern und Toilettenpapier
- Leeren und Säubern von Papierkörben und Abfallbehältern
Was genau ist der Unterschied zwischen Unterhaltsreinigung und Grundreinigung?
Während es sich bei einer Unterhaltsreinigung um eine kontinuierliche und routinemäßige Reinigung von Räumlichkeiten handelt, umfasst die Grundreinigung eine besonders gründliche und umfangreiche Reinigung, welche in der Regel spezielle Reinigungsmittel, Techniken, Werkzeuge sowie Ausrüstungen erfordert.
Diese Reinigungsart ist demnach noch einmal intensiver, ausführlicher und reinigt auch die Bereiche, die bei einer normalen Unterhaltsreinigung nicht berücksichtigt werden.
Eine Grundreinigung ist aus diesem Grund zum Beispiel insbesondere dann wichtig, wenn Sie als Mieter ein Mietobjekt optimal an den Vermieter zurückübergeben möchten oder als Vermieter das Mietobjekt langfristig im bestmöglichen Zustand erhalten und für zukünftige Mieter attraktiv halten wollen.
Aber auch Büroräume, Praxen und Privathaushalte können professionell grundgereinigt werden. In der Regel wird eine Grundreinigung dabei alle 6 Monate durchgeführt und kann ergänzend zur Unterhaltsreinigung in Anspruch genommen werden.
Dabei umfasst die Grundreinigung meist folgende Tätigkeiten:
- Gründliche Reinigung aller Oberflächen (Wände, Decken, Fenstern)
- Intensive Bodenreinigung (je nach Belag: Dampfreinigung, Polieren)
- Tiefenreinigung der Sanitäranlagen (Toiletten, Waschbecken, Duschen)
- Reinigung von Einrichtungsgegenständen (Möbeln, Schreibtisch, Stühlen)
- Entfernung von Flecken auf Teppichen und Polstermöbeln
- Küchenreinigung (Herd, Backofen, Kühlschrank oder Fliesen)
- Entfernung von Schmutz und Staub – auch aus schwer zugänglichen Bereichen (Heizkörper oder Lüftungsschächte)
- Desinfektion und Reinigung von Lichtschaltern, Türgriffen und häufig berührten Oberflächen
- Reinigung von Lampen, Steckdosen und Elektrogeräten
- Entfernung von Schimmel, Gerüchen, Schadstoffen und anderen Verunreinigungen
- Reinigung von Glasoberflächen wie Fenstern, Fensterrahmen und Fensterbänken
Was gehört nicht zur Unterhaltsreinigung?
Eine gründliche Reinigung und Müllentsorgung nach einem Firmenevent oder einer gesellschaftlichen Veranstaltung würde beispielsweise nicht mehr unter die Leistungen einer Unterhaltsreinigung fallen.
In solch einem Fall würde vielmehr eine Sonderreingung durchgeführt werden, da diese Reinigungsarbeiten in der Regel umfangreicher ausfallen und nach bestimmten Situationen und Anforderungen durchgeführt werden.
Ebenso sind zusätzliche Leistungen wie Dachrinnen- und Kellerreinigung, Veranstaltungsreinigung, Fassadenreinigung, Reinigung von Außenbereichen und Außenanlagen, Parkhaus-, Tiefgaragen- und Treppenhausreinigung sowie die Reinigung von Fahrstühlen und Rolltreppen oft nicht in der regulären Unterhaltsreinigung enthalten.
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