Büroreinigung: Wie oft müssen Büros gereinigt werden?
Büroreinigung: Wie oft müssen Büros gereinigt werden?
Ein sauberes Büro schafft nicht nur eine angenehme Arbeitsatmosphäre, sondern sorgt auch dafür, dass sich sowohl Mitarbeitende, Kunden als auch Geschäftspartner wohlfühlen. Doch wie oft sollte das Büro gereinigt werden, um hohe Hygienestandards zu gewährleisten, spezifischen Branchenanforderungen gerecht zu werden und ebenso alle individuellen Bedürfnisse zu erfüllen?
Und was sagt das Gesetz dazu?
In diesem Artikel gehen wir auf die Gesetzeslage ein, geben eine erste Orientierung, wie oft Büroräume gereinigt werden sollten, und erklären, wann welche Art der Büroreinigung angebracht ist.
Büroreinigung: Unternehmen in der Pflicht
Arbeitnehmende haben laut Gesetz das Recht auf ein sauberes Arbeitsumfeld, um gesund zu bleiben. Die regelmäßige Büroreinigung fällt daher unter die gesetzliche Schutzpflicht des Arbeitgebers.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet Unternehmen diesbezüglich dazu, die Arbeitsumgebung den hygienischen Erfordernissen entsprechend zu reinigen sowie Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, (sind) unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV).
Welche Bereiche müssen professionell gereinigt werden?
Laut einem Gerichtsurteil des Rheinland-Pfälzischen Landesarbeitsgerichts in Mainz (Az.: 9 Sa 427/08) haben Arbeitgeber einen rechtlichen Anspruch auf eine regelmäßige Büroreinigung in allen Bereichen. Denn auch in Abfalleimern, in der Kaffeeküche und im Meetingraum lauern Keime und Bakterien, die krank machen können.
Das gesamte Büro muss somit regelmäßig gereinigt werden, damit angemessene Hygienebedingungen gewährleistet werden, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.
Sie suchen erfahrene und verlässliche Reiniger für Ihre Büroräumlichkeiten? Gerne beraten wir Sie zu einer Büroreinigung in München.
Eine Orientierung: Wie oft sollten Büros gereinigt werden?
Wie oft eine professionelle Büroreinigung durchgeführt werden sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem etwa von
- der Anzahl der Mitarbeitenden,
- der Art der im Büro ausgeführten Tätigkeiten sowie
- der branchenspezifischen Hygienestandards.
Um eine optimale Reinigungslösung für Ihr Büro oder Ihre Büroräume zu finden, sollten Sie daher alle Gegebenheiten und Anforderungen genau berücksichtigen. Nachfolgend bieten wir Ihnen jedoch allgemeine Richtwerte, um die Reinigungshäufigkeit besser einzuschätzen:
- Sichtreinigung: 5-7x wöchtlichlich
Wie der Name schon sagt, werden hier nur die sichtbaren Teile des Büros von Schmutz befreit und oberflächlich gereinigt, um den täglichen Hygienestandard in den Büroräumlichkeiten aufrechtzuerhalten. Das umfasst u. a. Kaffeeflecken, Mülleimerinhalte und andere akute Verschmutzungen. Oft kann diese Reinigung auch von den Mitarbeitenden selbst durchgeführt werden.
- Unterhaltsreinigung: 1-7x wöchentlich
Zu festgelegten Zeiten werden hierbei auch nicht sichtbare Bereiche der Räumlichkeiten sowie die Böden und Elektronikgeräte von Staub und Schmutz befreit. Je nach Verschmutzung kann hier auch nochmal in verschiedene Leistungen unterteilt werden, wie etwa
- 3x wöchentlich: Schreibtische, Böden, Flure, die Kaffeeküche und Sanitäranlagen reinigen sowie
- 1x wöchentlich: Regale und Schränke wischen sowie den Kühlschrank reinigen.
Die Unterhaltsreinigung wird dabei in der Regel von professionellen Dienstleistern übernommen, die meist früh morgens oder nach Feierabend tätig sind, um das Büro gründlich zu reinigen.
Welche Leistungen genau in einer regelmäßigen Büroreinigung inkludiert sind, lesen Sie in unserem Artikel Was gehört zu einer Büroreinigung?
- Grundreinigung: Ein- bis zweimal im Monat
Neben der regelmäßigen Unterhaltsreinigung ist auch eine regelmäßige gründlichere und umfangreichere Grundreinigung erforderlich, um hartnäckige Verschmutzungen und schwer zugängliche Bereiche zu reinigen.
- Sonderreinigung: Nach besonderen Ereignissen
Für die Aufräum- und Reinigungsarbeiten nach Betriebsfeiern, geschäftlichen Events, Renovierungen oder Umbauten kann eine umfangreichere Sonderreinigung erforderlich sein. Diese ist somit nicht im normalen Reinigungsplan enthalten und wird je nach Bedarf einmalig durchgeführt.
Reinigungsplan: Die Individuelle Reinigungslösung
Da jedes Büro unterschiedliche Anforderungen hat, empfiehlt sich ein flexibler und jederzeit individuell anpassbarer Reinigungsplan. Gerade in Büros mit wechselnder Auslastung oder hybridem Arbeitsmodell können angepasste Intervalle – beispielsweise eine Reinigung zweimal wöchentlich in normal frequentierten Bereichen sowie einer täglichen Reinigung in stark genutzten Zonen – eine sinnvolle Reinigungslösung sein.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten einer professionellen Büro- und Gebäudereinigung in München.